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Tierseuchenallgemeinverfügung: Aufstallungspflicht für Geflügel in Risikogebieten

Presse-Information der Kreisverwaltung Teltow-Fläming

 

Zum Schutz vor weiteren Einschleppungen der Geflügelpest in die Hausgeflügelbestände und vor deren Auswirkungen wird die Aufstallung von Geflügel in Risikogebieten in Teltow-Fläming ab dem 8. Januar 2022 angeordnet. Die Aufstallungsgebiete in Teltow-Fläming sind wie beim letzten Mal:

 

• A) Stadt Trebbin, Kliestow, Blankensee, Schönhagen, Stangenhagen, Löwendorf, Ahrensdorf (in der Gemeinde Nuthe-Urstromtal),

• B) Rangsdorf, Klein Kienitz, Jühnsdorf, Groß Machnow

• C) Kloster Zinna, Neuhof, Grüna

• D) Hohengörsdorf, Hohenahlsdorf, Borgisdorf, Altes Lager, Niedergörsdorf, Dennewitz

 

Seit Mitte Oktober 2021 wird ein verstärktes Auftreten von Geflügelpest bei Wildvögeln in Deutschland festgestellt. Das Virus ist in ganz Deutschland verbreitet und es kann jederzeit zu weiteren Fällen in der Wildvogelpopulation kommen. Dadurch erhöht sich auch die Gefahr der Infektion für unsere Nutzgeflügelbestände in Brandenburg. Im Herbst 2021 wurde Geflügelpest in zwei Geflügelbeständen im Landkreis Spree-Neiße nachgewiesen. Zum Jahreswechsel 2021/2022 waren zwei Putenbestände in Märkisch-Oderland betroffen.

 

Was bedeutet Aufstallung bzw. Stallpflicht?

Aufstallung bzw. Stallpflicht bedeutet, dass die Tiere entweder in einem Stall eingesperrt werden müssen oder in einer Voliere zu halten sind. Im Fall einer Voliere muss diese nach oben gegen Einträge mit einer dichten Abdeckung (Folie, Dach) gesichert sein. Ein Netz ist nicht ausreichend. Die Seitenwände müssen so engmaschig sein, dass ein Eindringen von Wildvögeln verhindert wird.

 

Was können Geflügelhalter noch tun, um die eigenen Tiere zu schützen?

Jeder Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln ist zu verhindern. Der Stall sollte nur mit gesonderter Kleidung und Schuhen betreten werden, um keine Erreger aus der Umgebung hineinzuschleppen. Bei Tierverlusten von mehr als zwei Prozent des Bestandes, erheblichem Nachlassen der Legeleistung oder Gewichtsverlust sind die Geflügelhalter verpflichtet einen praktischen Tierarzt hinzuziehen, um Mittels einer Untersuchung Geflügelpest auszuschließen. Generell gilt: Einzelne tote Wildvögel können immer vorkommen. Sollte einem Bürger aber ein gehäuftes Sterben von Vögeln (insbesondere Wassergeflügel und Greifvögel) auffallen, so melden Sie dieses bitte dem Veterinäramt.

 

Meldepflicht von Geflügelhaltungen beachten

Außerdem weist das Veterinäramt noch einmal auf die Anzeigepflicht von Geflügelhaltungen hin. Auch wenn es sich bei der Haltung nur um einzelne Tiere handelt, sind diese anzuzeigen. Kontaktdaten Veterinäramt: Telefon: 03371 608-2201, -2210, -2215; Fax: 03371 – 608 9040 E-Mail:

 

Die Tierseuchenallgemeinverfügung wurde im Amtsblatt 01/2022 veröffentlicht.