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Öffentliche Ausschreibung eines Ehrenamtes für die Schiedsstelle des Amtes Dahme/Mark

Mitteilung des Amtes Dahme/Mark

 

Das Amt Dahme/Mark unterhält für die amtsangehörigen Gemeinden Niederer Fläming, Ihlow, Dahmetal und Dahme/Mark eine gemeinsame Schiedsstelle. Das Amt Dahme/Mark sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Besetzung der Schiedsstelle des Amtes Dahme/Mark für die Dauer von 5 Jahren

 

eine ehrenamtliche stellvertretende Schiedsperson (m/w/d)

 

auf der Grundlage des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz - SchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2000 GVBl.I/00, [Nr. 13], S.158, ber. GVBl.I/01 [Nr. 03], S. 38), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. März 2018, (GVBl.I/18, [Nr. 4]).

 

Ihre Aufgaben:

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe einer Schiedsperson darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden.

Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadenersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruches, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

 

Voraussetzungen:

  • Gemäß §§ 3 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 SchG müssen Bewerber das Wahlrecht besitzen,
  • das 25. Lebensjahr vollendet haben und
  • im Amtsgebiet des Amtes Dahme/Mark wohnen.
  • Wenn Sie Autorität genießen und die Fähigkeit besitzen, den streitbefangenen Parteien vorurteilsfrei, sachlich, unparteiisch und besonnen zu begegnen, die für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit und Interesse an der Aufnahme dieses Ehrenamtes haben, so bewerben Sie sich.

 

Für Ihr Amt als Schiedsperson werden Sie umfassend durch das Schiedsamtsseminar und regionale Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. -BDS- ausgebildet.

 

Die stellvertretende Schiedsperson wird vom Amtsausschuss auf 5 Jahre gewählt und von der Direktorin des Amtsgerichts Luckenwalde bestätigt.

 

Bürgerinnen und Bürger des Amtes Dahme/Mark, die Interesse an einer Aufnahme des Ehrenamtes der stellvertretenden Schiedsperson haben, richten ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen unter Angabe der jetzigen Tätigkeit, bitte bis spätestens 18.02.2022 an das

 

Amt Dahme/Mark

Schiedsstelle 

-Bewerbung stellvertretende Schiedsperson-

Hauptstraße 48/49

15936 Dahme/Mark

 

Weiteren Informationen erhalten Sie im Amt Dahme/Mark, Abteilung II, bei Frau Linke unter Tel. 035451/ 981 18 oder per E-Mail unter .

 

Schwerbehinderte Bewerber(innen) werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Geben Sie bitte die Behinderung im Bewerbungsschreiben oder unter deutlicher Hervorhebung im Lebenslauf an (s. BAG Urteil v. 26.09.2014 - 8 AZR 650/12). Das Amt Dahme/Mark will seinen Beitrag zur beruflichen und gesellschaftlichen Gleichstellung von Frauen leisten und fordert Frauen deshalb nachdrücklich zur Bewerbung auf.

Im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren anfallende Kosten (z. B. Reisekosten, Kosten für Nachweise) werden nicht erstattet.

Datenschutzbestimmung für das Bewerberdatenmanagement des Amtes Dahme/Mark finden Sie auf unserer Homepage.

Weitere Informationen