Öffentliche Bekanntmachung Interessenbekundungsverfahren

Mitteilung des Amtes Dahme/Mark

 

Eröffnung des Interessenbekundungsverfahren zum Kauf und/oder zur Entwicklung des ehemaligen Schulstandortes in Hohenseefeld.

 

  1. Art des Verfahrens

Interessenbekundungsverfahren (IBV) gemäß § 7 Absatz 2 der Landeshaushaltsordnung (LHO) Brandenburg.

 

  1. Bezeichnung der durchführenden Stelle:

Amt Dahme/Mark

SB Liegenschaften

Hauptstraße 48/49

15936 Dahme/Mark

E-Mail für Nachfragen: daniel.kortschack@dahme.de

 

  1. Gegenstand des Verfahrens:

Die Gemeinde Niederer Fläming, welche durch das Amt Dahme/Mark vertreten wird, ist Eigentümerin der Fläche. Es handelt sich um eine Teilfläche in der Größe von ca. 3.600 m² des Flurstücks 14/9, Flur 14 der Gemarkung Hohenseefeld. Die Fläche ist bebaut mit dem ehemaligen Schulgebäude, welches stark sanierungsbedürftig ist. Die ehemalige Schule im Ortsteil Hohenseefeld steht seit gut 20 Jahren leer. Das Amt Dahme/Mark führt dieses Interessenbekundungsverfahren durch, um das derzeit ungenutzte Areal in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken und potenziellen Käufern die Möglichkeit einzuräumen ihre Projektideen vorzustellen.

 

  1.  Unterlagen zur Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren

Am Kauf des Objektes interessierte Unternehmen/Personen werden aufgefordert, ihr Interesse schriftlich zu bekunden. Dieser Bekundung müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

 

  1. Kurzkonzept zur Art der Nutzung und deren Betreibung.
  2. Grobskizzen für die Aufteilung der Flächen (Erhalt oder Abriss des Schulgebäudes).
  3. Skizzierung der Marketingstrategie zur Akquise von Nutzern/Mietern.
  4. Referenzen zu vergleichbaren Vorhaben.
  5. Erklärung, dass die eingereichten Unterlagen in anonymisierter Form im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und politischen Willensbildung verwendet werden können.

Weiterführende Visualisierungen zum Vorhaben und der Idee sind erwünscht, aber nicht verpflichtend.

 

  1. Bewertung und Verwendung der Interessenbekundungen

Es ist vorgesehen, die im Rahmen des Interessenbekundungsverfahren eingereichten Unterlagen als wichtige Informationsgrundlage zu nutzen. Die Wertung bzw. die Erstellung einer Rangfolge der Interessenbekundungen erfolgt nicht. Die Unterlagen werden als Grundlage für die erforderlichen verwaltungsinternen und nachfolgenden politischen Entscheidungen ausgewertet. Im Vorfeld politischer Entscheidungen ist mit einer breiten öffentlichen Diskussion zu rechnen. Im IBV werden Transparenz, Gleichbehandlung und Unparteilichkeit gewährleistet. Aus dem IBV entsteht kein Anspruch auf Erwerb des genannten Grundstücks. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages handelt und Teilnehmer nicht an Ihre Angebote gebunden sind.

 

Damit Ihre Unterlagen einbezogen werden können, sollten die unter 4. genannten Voraussetzungen zum IBV erfüllt und alle Angaben nachvollziehbar und überzeugend sein.

 

  1. Rahmenbedingungen für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren

Alle im Rahmen des Verfahrens ausgetauschten Unterlagen sind unverbindlich. Eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern am IBV durch die Bearbeitung und Teilnahme entstehen, ist ausgeschlossen.

Es besteht kein Anspruch auf Erwerb des Grundstücks.

 

Ihre Unterlagen zum Interessenbekundungsverfahren senden Sie bitte bis Donnerstag, den 30.06.2022, um 10:30 Uhr (Submissionstermin) an:

 

Amt Dahme/Mark

SB Liegenschaften

Hauptstraße 48/49

15936 Dahme/Mark

 

Die Unterlagen müssen in Deutsch verfasst werden.

 

  1. Anzahl und Art der Ausfertigungen

Jede Interessenbekundung wird in einfacher Ausfertigung in Papierform benötigt.

 

  1. Auskunftserteilung / Besichtigung des Objektes

Auskunftsersuche von Bewerbungsteilnehmern werden nur auf schriftliche Anfrage hin beantwortet. Ansprechpartner ist Herr Daniel Kortschack, SB Liegenschaften (E-Mail: daniel.kortschack@dahme.de). Auf diesem Wege können auch gerne Besichtigungstermine vereinbart werden.

 

 

gez. D. Kortschack

Abteilung I

SB Liegenschaften