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ELER: Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

ELER: Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

Landwirtschaftsbetriebe: Beginn der Herbstantragstellung: 17.11.2022

Förderperiode 2023 bis 2027

Die Förderung einer nachhaltigen und standortangepassten Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen wird im Land Brandenburg in den kommenden Jahren fortgeführt. Unter dem Gesichtspunkt für mehr Nachhaltigkeit, Natur- und Klimaschutz wurden die Inhalte der Fördermaßnahmen dabei neu ausgestaltet.

Mit der ELER-Herbstantragstellung können ab dem 17.11.2022 für das Antragsjahr 2023 folgende Anträge gestellt werden:

Förderung über das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)

Förderanträge für 2 Jahre (1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024)

FP 810: Extensive Grünlandbewirtschaftung (nur in Kombination mit FP 3110 oder 3130)

FP 860: Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen

FP 870: Erhaltung tiergenetischer Ressourcen

FP 880: Ökologischer Landbau

Fördersteckbriefe zu Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ab 2023

Förderanträge für 5 Jahre (1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2027)

Mit dem GAP-Strategieplan wurden die neuen Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen eingereicht. Die Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission.

  • FP 3110: Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung (Zusatzbindungen zur Kombination mit Grundförderung FP 810 Bindung 711, FP  880 Bindung 782/882, FP 50 Bindung 11Z, ÖR 4)
  • FP 3120: Naturschutzorientierte Beweidung
  • FP 3130: Moorbodenschutzmaßnahmen (Zusatzbindungen zur Kombination mit Grundförderung FP 810 Bindung 711, FP 880 Bindung 782/882, FP 50 Bindung 11Z, ÖR 4)
  • FP 3140: Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland (Gewässerränder)
  • FP 3150: Erhalt und Pflege von Streuobstbäumen
  • FP 3190: Wasserqualität
  • FP 3200: Wasserrückhalt
  • FP 3210: Naturschutzorientierte Ackernutzung
  • FP 3220: Umsetzung Kooperativer Klima- und /oder Biodiversitätsmaßnahmen
  • FP 3230: Bodenschutz – Anbau großkörniger Leguminosen (nicht für Ökobetriebe)

Erweiterungsanträge und Ersetzungsanträge (Verpflichtungen ab Erstantragsjahr 2020)

FP 880: Ökologischer Landbau

Änderungsanträge, Übernahmeanträge und Anträge auf Fördernehmerwechsel (Verpflichtungen ab Erstantragsjahr 2019)

  • FP 880: Ökologischer Landbau
  • FP 890: Förderung naturbetonter Strukturelemente

Wichtige Termine zur ELER- Antragstellung

  • Bereitstellung der Vorjahresdaten Kalenderwoche 2022
  • Programmfreigabe 11.2022
  • Eingang der Anträge bis 15.12.2022 mit Datenbegleitschein
  • Einreichung Tierbestandsnachweis 01.2023 bis 13.01.2023
  • Korrekturen bis 13.01.2023
  • Programmtechnische Hilfe 11.2022 – 16.12.2022

Anfragen nur per E-Mail 

 Der ELER-Antrag (WebClient) kann ab dem 17.11.2022 im Internet unter „www.agrarantrag-bb.de abgerufen werden.

Das Antragsverfahren ist analog dem Antrag auf Agrarförderung 2022 aufgebaut. Alle Flächen sind in der Anlage 1 – Nutzungsnachweis (ELER) anzugeben.

Weitere Informationen

Die einzelnen Fördermaßnahmen sind auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) veröffentlicht. Die Fördervoraussetzungen der einzelnen Förderprogramme sind im WebClient im Dokumentenbaum unter dem Punkt „Hinweise“ abrufbar.

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/service/foerderung/landwirtschaft/

 

18. November 2022

Kreisverwaltung Teltow-Fläming

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