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Wiederwahl der Schiedsperson für das Amt Dahme/Mark

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Wiederwahl der Schiedsperson für das Amt Dahme/Mark

In der letzten Amtsausschusssitzung des Amtes Dahme/Mark vom 04.05.2023 wurde Frau Sandra Riemann, durch die Amtsausschussmitglieder wieder einstimmig zur Schiedsfrau des Amtes Dahme/Mark mit Wirkung vom 01.05.2023 gewählt.

 

Seit dem Jahr 2006 ist Frau Riemann als ehrenamtlich tätige Schiedsperson für das Amt Dahme/Mark tätig. Der Schiedsstellenbereich der Schiedsstelle des Amtes Dahme/Mark umfasst insgesamt 4 amtsangehörige Gemeinden, mit insgesamt 43 Ortsteilen.

 

Frau Riemann wurde seit Eintritt in das Ehrenamt, jetzt zum vierten Mal in Folge vom Amtsausschuss des Amtes Dahme/Mark wiedergewählt. Eine Wahlperiode beträgt 5 Jahre.

 

Frau Riemann ist es zu verdanken, dass u.a. nachbarschaftliche Interessenkollisionen zwischen Streitparteien in gütlicher Einigung außergerichtlich geklärt werden konnten.

 

Der Vorsitzende des Amtsausschusses des Amtes Dahme/Mark, Herr Willweber, und der Amtsdirektor des Amtes Dahme/Mark, Herr Kaluza, bedankten sich recht herzlich in der Amtsausschusssitzung bei Frau Riemann für die bisher geleistete 17-jährige Tätigkeit als ehrenamtliche Schiedsperson mit einem Blumenstrauß und wünschten ihr weiterhin viel Erfolg.

 

Informationen zur Schiedsstelle des Amtes Dahme/Mark

Das Amt Dahme/Mark unterhält für die amtsangehörigen Gemeinden Niederer Fläming, Ihlow, Dahmetal und die Stadt Dahme/Mark mit den dazugehörigen Ortsteilen eine gemeinsame Schiedsstelle.

Nach dem Leitgedanken „Schlichten statt Richten“ ist es Aufgabe der Schiedsstelle über streitige Rechtsangelegenheiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art außergerichtliche Schlichtungsverfahren durchzuführen.

 

Kontaktdaten der ehrenamtlichen Schiedspersonen der Schiedsstelle des Amtes Dahme/Mark:

 

Frau Sandra Riemann

Herr Frank Schuster (stellvertretende Schiedsperson)

 

postalisch:                                          per E -Mail:

Amt Dahme/Mark                             

Schiedsstelle

Hauptstraße 48/49

15936 Dahme/Mark

 

In welchen Angelegenheiten kann ich mich an die Schiedsstelle wenden?

1. Das Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten

In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wird das Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche sowie über nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzungen der persönlichen Ehre (nicht in Presse und Rundfunk begangene Verletzung) durchgeführt.

Bsp.:    Anspruch auf Schadensersatz, Schmerzensgeld, Beseitigung, Beachtung der Hausordnung,

Herausgabe von Sachen, Wahrung nachbarrechtlicher Belange, Ehrverletzung im sozialen Bereich

Bei Rechtsstreitigkeiten, die in die Zuständigkeit der Familien- und Arbeitsgerichtsbarkeit fallen und bei Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit finden keine Schlichtungsverfahren statt.

Bsp.:    Betreuungs-, Testaments- und Nachlasssachen, registerrechtliche und grundbuchrechtliche Angelegenheiten)

Die Schiedsperson erörtert bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten mit den Parteien deren Vorstellungen von einer einvernehmlichen Regelung der Streitsache um die Konfliktsituation im Ergebnis mit einem Vergleich zu beenden. Aus dem vor einer Schiedsstelle geschlossenen Vergleich findet die Zwangsvollstreckung statt. In manchen Fällen geht es nicht ausschließlich darum, ein konkretes streitiges Problem zu lösen, sondern ein für alle Beteiligten erträgliches Zusammenleben zu ermöglichen.

 

2. Das Schlichtungsverfahren in Strafsachen

Wegen Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung ist die Erhebung einer Klage in der Regel erst zulässig, nachdem von der Schiedsperson die Sühne erfolglos versucht worden ist. Der Sühneversuch wird im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens durchgeführt.

 

Ein Antrag auf Durchführung von Schlichtungsverhandlungen ist bei der Schiedsstelle schriftlich einzureichen oder mündlich vor der Schiedsstelle zu Protokoll zu erklären.