Volksbegehren „Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ,Sandpisten‘“
Das Volksbegehren kann durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten in den folgenden Eintragungsräumen der Abstimmungsbehörde:
Eintragungsstelle |
Eintragungszeiten |
Einwohnermeldeamt Hauptstr. 48/49, 15936 Dahme/Mark |
Dienstag 09.00 - 12.00 / 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 / 14.00 - 16.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 |
Außenstelle Lichterfelde Einwohnermeldeamt Dorfstr. 1a, 14913 Niederer Fläming |
Dienstag 09.00 - 12.00 / 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 / 14.00 - 16.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 |
bis Montag, den 11. April 2022, 16 Uhr unterstützt werden oder durch briefliche Eintragung.
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Die Vertreter der "Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für 'Sandpisten'" haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Die Landesregierung bzw. ein Drittel der Mitglieder des Landtages Brandenburg haben keine Klage gegen die Zulässigkeit dieses Volksbegehrens anhängig gemacht. Die öffentliche Bekanntmachung über das verlangte Volksbegehren wurde am 18. August 2021 im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht. Der sechsmonatige Eintragungszeitraum wurde auf den 12. Oktober 2021 bis 11. April 2022 festgesetzt.
Bekanntmachung Volksbegehren Sandpisten vom 13.09.2021
Abstimmungsbehörde:
Amt Dahme/Mark
Hauptstr. 48/49, 15936 Dahme/Mark
-> nachstehender Auszug aus der Bekanntmachung
A) Unterstützung des Volksbegehrens durch Eintragung in Eintragungslisten
Das Volksbegehren kann durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten in den folgenden Eintragungsräumen der Abstimmungsbehörde:
Eintragungsstelle |
Eintragungszeiten* |
Einwohnermeldeamt Hauptstr. 48/49, 15936 Dahme/Mark |
Dienstag 09.00 - 12.00 / 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 / 14.00 - 16.00 Uhr |
Außenstelle Lichterfelde Einwohnermeldeamt Dorfstr. 1a, 14913 Niederer Fläming |
Dienstag 09.00 - 12.00 / 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 / 14.00 - 16.00 Uhr |
*Bestimmungen während der COVID 19- Pandemie:
Aufgrund der derzeitigen Kontaktbeschränkungen bedingt durch die Corona-Pandemie wird der Zutritt zum Rathaus zu den allgemeinen Öffnungszeiten ausschließlich durch eine vorherige Terminabsprache gewährt. Die Hygienestandards und Abstandsregeln sind einzuhalten.
bis Montag, den 11. April 2022, 16 Uhr unterstützt werden.
B) Briefliche Eintragung
Jeder Eintragungsberechtigte hat das Recht, auf Antrag das Volksbegehren durch briefliche Eintragung zu unterstützen. Der Antrag kann von der eintragungsberechtigten Person selbst oder einer von ihr bevollmächtigten Person schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail: , Fax: 035451 - 981 44 oder Online-Antrag und Merkblatt mit Datenschutzhinweisen) oder mündlich (zur Niederschrift) bei der Abstimmungsbehörde gestellt werden. Bei der elektronischen Antragstellung ist der Tag der Geburt der antragstellenden Person anzugeben.
Eine fernmündliche (telefonische) Antragstellung ist unzulässig.
Internetseite des Landesabstimmungsleiters des Landes Brandenburg:
https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/volksgesetzgebung/volksbegehren-sandpisten