Wahlschein

Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024

 

Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können oder wollen jedoch am Wahltag nicht vor Ort in Ihrem Wahlbezirk wählen. In diesem Fall können Sie per Briefwahl wählen. Die dafür notwendigen Wahlunterlagen müssen Sie vorher beantragen.

 

Ihren Wahlschein können Sie persönlich oder schriftlich beantragen. Falls Sie für einen Angehörigen (z.B. aufgrund von Alter, Behinderung oder Krankheit) die Briefwahlunterlagen beantragen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine telefonische Beantragung der Briefwahl ist nicht möglich. 

 

Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen am Wahltag bis spätestens 18.00 Uhr an der angegebenen Stelle eingegangen sein müssen. 

 

Sie können die Briefwahl auch mittels der nachstehenden Onlinefunktion beantragen: 

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Bitte unbedingt die Nr. des Wahlbezirks angeben, die auf der Ihnen postalisch zugesandten Wahlbenachrichtigung angegeben ist.

 
 
 

Bitte unbedingt die Wählerverzeichnisnummer angeben, die auf der Ihnen postalisch zugesandten Wahlbenachrichtigung angegeben ist.

 
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen sollen* 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Bitte nur ausfüllen, wenn die Unterlagen nicht an Ihre gemeldete Wohnanschrift gesendet werden sollen.

 
 
 

Bitte nur ausfüllen, wenn die Unterlagen nicht an Ihre gemeldete Wohnanschrift gesendet werden sollen.

 

Sicherheitsabfrage

 
 

Rechtliches:

Um einen Missbrauch zu vermeiden, wird die IP-Adresse jedes Nutzers des Formulars in Form eines Hinweises in der an den Empfänger verschickten E-Mail beigefügt.

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