Geflügelpest: Aufstallerlass Tierseuchen-Allgemeinverfügung regelt Aufstallungspflicht für Geflügel in einigen Regionen in TF Datum: 26.11.2014

Kreisverwaltung Teltow-Fläming:

Die Landrätin erlässt eine Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest im Landkreis Teltow-Fläming.

Darin werden die Aufstallung von Geflügel in Risikogebieten und weitere Schutzmaßnahmen angeordnet. Die Tierseuchenallgemeinverfügung wurde im Amtsblatt 38/2014 des Landkreises Teltow-Fläming veröffentlicht; die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden wurden informiert.

Risikogebiete mit Aufstallungspflicht.

 

Demnach gilt Aufstallungspflicht für Geflügel in den folgenden zu Risikogebieten erklärten Städten, Gemeinden und Ortsteilen:

 

  1. Stadt Trebbin, Kliestow, Blankensee, Schönhagen, Stangenhagen, Löwendorf, Ahrensdorf (in der Gemeinde Nuthe-Urstromtal),
  2. Rangsdorf, Klein Kienitz, Jühnsdorf,
  3. Niedergörsdorf Ort, Dennewitz, Altes Lager, Neues Lager, Kaltenborn, Wölmsdorf,
  4. Hohengörsdorf, Hohenahlsdorf, Borgisdorf, Werbig, Gräfendorf, Welsickendorf, Höfgen

 

Märkte mit Geflügel sind in den Risikogebieten verboten, ebenso wie das Verbringen von Geflügel aus dem Risikogebiet auf Märkte außerhalb.

 

Weitere Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter

Geflügelhalter müssen dem Veterinär- und Lebensmittelamt ihre Bestände melden, sofern dies noch nicht geschehen ist. Bei Verlusten ab einer bestimmten Höhe oder einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtzunahme muss ein Tierarzt eine Infektion mit dem Influenzavirus ausschließen. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ist zu informieren.

 

Die einzelnen Bestimmungen und Rechtsgrundlagen sind der Tierseuchenallgenverfügung zu entnehmen:

 

Tierseuchenallgemeinverfügung vom 26.11.2014:

http://www.teltow-flaeming.de/de/dateien/pdf/tsav-gefluegel-2014-11-26.pdf