Abteilung Ordnungsamt
Personenstandsurkunde
Kurzinformationen
Allgemeines
Zu den Personenstandsurkunden zählen Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie beglaubigte Abschriften aus den Personenstandseinträgen.
Eine Urkunde kann jedoch nur von dem Standesamt ausgestellt werden, dass die/den Geburt/Eheschließung/Lebenspartnerschaft/Sterbefall beurkundet hat.
Die Fristen für die Aufbewahrung der Personenstandsurkunden im Standesamt sind für Geburten 110 Jahre, für Eheschließungen und Lebenspartnerschaften 80 Jahre und für Sterbefälle 30 Jahre.
Beschreibung
Anforderung einer Personenstandsurkunde
Bei persönlicher Vorsprache erhalten Sie umgehend Ihre Urkunde. Sollten Sie nicht die Möglichkeit haben bei uns vorzusprechen, können Sie uns gerne per Post oder E-Mail ( ) Ihre Anfrage zukommen lassen. Weiterhin stehen Ihnen auch die eingestellten Formulare für die Beantragung von Personenstandsurkunden zur Verfügung. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses bei.
Alle Urkunden werden nur dem Betroffenen selbst, Angehörigen 1. Grades bzw. gegen Vorlage einer Vollmacht der betreffenden Person ausgehändigt.
In bestimmten Fällen kann in den eingestellten Formularen zur Beantragung von Personenstandsurkunden auch eine abweichende Anschrift (Absender/Empfänger) für die Zustellung der Urkunden eingetragen werden. Zum Beispiel wenn die Urkunde direkt an ein anderes Standesamt versendet werden soll.
Grundsätzlich wird/werden Ihre angeforderte/n Urkunde/n erst nach dem Zahlungseingang per Post versendet.
Rechtsgrundlagen
Personenstandsgesetz (PStG), Personenstandsverordnung (PStV), Gebührenordnung für das Land Brandenburg
Gebühren
Die Gebühr für eine ausgestellte Urkunde oder beglaubigten Abschrift beträgt 15,00 Euro. Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde kostet 7,50 Euro.
Ansprechpartner
Heike Kensy (033746) 69618
(035451) 98144
Formulare
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Formular Urkundenanforderung Ehe
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Formular Urkundenanforderung Geburt
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Formular Urkundenanforderung Sterbefall