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Bauleitplanung

"Der Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und seine Teilräume sind
durch zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Raumordnungspläne [...] zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern." (§ 1 Abs. 1 ROG)

 

Dabei wird diese Aufgabe nicht nur auf Ebene des Bundes (Gesamtraum Deutschland) als oberste Ebene der Raumordnung umgesetzt, sondern auf weitere untergeordnete Planungsebenen verteilt:

Ebene der Landes- und Regionalplanung:

Auf der Ebene des Landes, bspw. das Land Brandenburg, und einer regionalen Ebene, bspw. die Region Havelland-Fläming, wird die "überörtliche" Planung in einem Landesentwicklungplan und einem Regionalplan dargestellt.

Um der o. g. Planungsaufgabe gerecht zu werden und sich an die überörtlichen Planungen anzupassen, können auf kommunaler Ebene entsprechende Bauleitpläne erstellt werden:

Ebene der Bauleitplanung:

Die unterste Ebene der Raumordnung, die Ebene der Kommunen, wird als Ebene der Bauleitplanung bezeichnet.

  • Diese Bauleitpläne sind zum einen Flächennutzungspläne, welche für das gesamte Gemeindegebiet vorbereitend aufgestellt werden und die Art der Bodennutzung darstellen (bspw. Bauflächen, Grünflächen, Flächen für Versorgungsanlagen, Wasserflächen, ... ). Auch im Amtsgbiet Dahme/M. werden momentan Flächennutzungspläne für die drei amtsangehörigen Gemeinden aufgestellt. Diese sind unter folgendem Link einsehbar:
  • Flächennutzungspläne im Amtsgebiet Dahme/M.
  • Zum anderen gibt es verbindliche Bauleitpläne, die Bebauungspläne, welche rechtsverbindliche und konkrete, parzellenscharfe Festsetzungen zur städtebaulichen/gemeindebaulichen Ordnung enthalten (bspw.konkrete Festsetzungen zur baulichen Nutzung, Abstandsflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Sondergebiete für Windenergienutzung...). Auch im Amtsgebiet Dahme/M. wurden und werden verschiedene Bebauungspläne aufgestellt, welche unter folgendem Link einsehbar sind:
  • Bebauungspläne im Amtsgebiet Dahme/M.
  • Im Rahmen der Bauleitplanung können ebenso baurechtlichen Satzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 BauGB (sog. "Innenbereichssatzungen") festgesetzt werden. Diese bieten der Gemeinde ergänzend zur Bebauungsplanung verschiedene Möglichkeiten, die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben steuernd zu gestalten.

    Einige Ortsteile und Gemeindeteile verfügen über solche Innenbereichssatzungen, hier speziell die sogenannten Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen (Abrundungssatzungen):

  • Innenbereichsatzungen im Amtsgebiet Dahme/Mark

 

Informelle Planungen und Konzepte

Neben den eben erläuterten formellen (gesetzlich geregelten) Planverfahren, gibt es zusätzlich sogenannte informelle Planungsinstrumente, um die Entwicklung einer Gemeinde zu steuern. Diese agieren meist in Ergänzung zu den formellen Verfahren und werden in Form von Konzepten dargestellt.

Ein Beispiel ist das erarbeitete "integrierte Stadtentwicklungskonzept" für die Stadt Dahme/Mark. Weitere Informationen zur Stadtentwicklung in Dahme/Mark finden Sie unter folgendem Link: