WLAN-Hotspots im Amt Dahme/Mark
Gem. §§ 1, 11 der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ist es unter anderem untersagt, sich insbesondere im öffentlichen Raum zu versammeln.
im Amtsgebiet Dahme/Mark, zur Vefügung gestellt durch das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg, werden diesbezüglich bis zur Außerkraftsetzung der Verordnung abgeschaltet. Es wird hier die Gefahr gesehen, dass sich an diesen Standorten gerade vermehrt Personen ansammeln, die das WLAN nutzen. |