Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Aufruf Wahlhelfer

Wahlhelfer*innen  

zur Durchführung der

                                  Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024  

gesucht!

 

 

Sie wollen bei der Durchführung der Wahlen behilflich sein?

Dann melden Sie sich als Wahlhelfer*in!

 

Wie das Wort sagt, helfen Wahlhelfer*innen bei der Durchführung von Wahlen. In Deutschland spielen sie eine sehr wichtige Rolle. Ohne Wahlhelfer*innen wäre eine Wahl praktisch nicht möglich. Wahlen bieten Bürgern die Möglichkeit, nicht nur ihr Wahlrecht aktiv auszuüben, sondern auch Demokratie hautnah zu erleben, indem sie diese als Wahlhelfer unterstützen. Denn unsere Demokratie lebt nicht nur von einer möglichst hohen Wahlbeteiligung, sondern auch durch den Einsatz von ehrenamtlichen Wahlhelfern*innen.

 

Wer ein solches Wahlehrenamt übernehmen möchte, muss selbst wahlberechtigt sein. Ausgeschlossen von dieser ehrenamtlichen Tätigkeit sind alle Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber, Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen sowie Mitglieder von Wahlausschüssen. Die Mitarbeit setzt (außer beim Wahlvorstand und dem/der Schriftführer*in) keine besonderen Kenntnisse voraus. Die Zusammensetzung der Wahlvorstände erfolgt möglichst so, dass sich in jedem Wahlvorstand auch erfahrene Wahlhelferinnen und Wahlhelfer befinden.

 

Für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Wahlhelfer erhalten Sie pro Wahl ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25 - 35 Euro je nach Einsatz, bei den bevorstehenden verbundenen Wahlen also 50 - 70 € in bar ausgezahlt.

 

Der Einsatz erfolgt in einem der 32 Wahllokale im Amtsgebiet Dahme/Mark. Wenn Sie in einem bestimmten Wahllokal eingesetzt werden möchten, geben Sie Ihren Wunsch bitte an. 

 

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Um 07:30 Uhr treffen sich die Wahlvorstände, besprechen den Einsatzplan, da während der Wahlzeit die Wahlhelfer*innen nicht alle durchgehend anwesend sein müssen. Um 18.00 Uhr, nach Ende der Wahl, kommen alle Wahlvorstandsmitglieder wieder zusammen und es wird unverzüglich mit der Auszählung der Stimmen begonnen.

 

Was muss ein Wahlhelfer am Wahlsonntag tun? Aufgaben des Wahlvorstandes sind im Wesentlichen:

 

  • die Wahlberechtigung der Wähler zu prüfen

  • die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis zu vermerken

  • die Stimmzettel auszugeben

  • die Wahlkabinen und Wahlurnen zu beaufsichtigen

  • den gesamten Wahlvorgang vor Störungen und Beeinflussungen zu schützen und 

  • ab 18 Uhr die Stimmzettel auszuzählen und das vorläufige Wahlergebnis zu ermitteln.

 

Die Wahlleitung freut sich über jeden freiwilligen Helfer! Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort bis spätestens 25.01.2024 bei dem jeweiligen Ortsvorsteher seines Wohnortes bzw. unter der Tel. 035451 – 981 11 Frau König (stellv. Wahlleitung) anmelden oder eine E-Mail an  senden.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Mithilfe!

 

 

Melanie König

stellv. Wahlleiterin