Zum Online-Wahlschein-Antrag
Hinweise für Briefwählerinnen und Briefwähler
Der früheste Termin für die Ausstellung von Wahlscheinen ist der 24.01.2025. Ab diesem Zeitpunkt finden Sie auf unserer Homepage auch den entsprechenden Online-Dienst zur Beantragung der Briefwahlunterlagen. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, unter Angabe Ihres Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums und Ihrer Anschrift bereits jetzt einen formlosen Antrag auf Übersendung der Briefwahlunterlagen zu stellen. Telefonische Anträge sind nicht möglich.
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen wird jedoch voraussichtlich erst ab der 7. Kalenderwoche 2025 erfolgen können. Grund hierfür ist der Umstand, dass bei einer vorgezogenen Neuwahl verkürzte Fristen gelten und die Stimmzettel nicht früher vorliegen werden. Bitte beachten Sie diese Problematik.
Es wird daher anlässlich der vorgezogenen Bundestagswahl ausdrücklich empfohlen, die Briefwahl nur in Ausnahmefällen in Anspruch zu nehmen.
Zugleich wird eine persönliche Abholung der Unterlagen angeraten. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, die Wahl nach Aushändigung der Unterlagen vor Ort durchzuführen. Eine persönliche Vorsprache in der Wahlbehörde ist aufgrund der besonderen Umstände in der Zeit vom
10.02.2025 bis 21.02.2025
wie folgt möglich:
Montag: 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Mittwoch: 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Sofern Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben und Ihnen diese bis Freitag 21.02.2025 nicht zugegangen sind, können Sie sich am Samstag, den 22.02.2025 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr persönlich in der Wahlbehörde zur Anforderung von Ersatzunterlagen melden.
Dahme/Mark, den 09.01.2025
Melanie König
Wahlleiterin