Formulare
Vorsorgliche Organisation einer Notbetreuung in Kindertagesstätten
Amt Dahme/Mark, den 08.02.2022
Mit Bekanntwerden der neuen Eindämmungsverordnung (Vierte Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung) vom 1. Februar 2022 wurde durch die Landesregierung eine vorsorgliche Klärung der Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen festgelegt.
Sollte demnach in einer Kindertagesstätte die Betreuung nicht mehr für alle Kinder möglich sein, weil das zuständige Gesundheitsamt die Betreuung eingeschränkt oder ausgeschlossen hat oder weil die Zahl der Betreuungskräfte nicht mehr ausreicht, soll eine vorrangige Weiterbetreuung in Form einer Notbetreuung gewährleistet werden.
Wir bitten Sie daher, mit beigefügtem Formular zu dokumentieren, ob Sie für einen eventuell eintretenden Notbetreuungsanspruch Ihrer Kinder in Frage kommen. Es handelt sich hierbei um eine vorsorgliche Maßnahme, um bei Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung schnell und zuverlässig reagieren zu können. Deshalb senden Sie bitte beigefügtes Formular ausgefüllt und durch den Arbeitgeber abgezeichnet an das
Rathaus Dahme/Mark, Hauptstraße 48/49, 15936 Dahme/Mark
zurück. Sie erhalten erst dann einen Bescheid auf Notbetreuung, wenn tatsächlich die Situation, wie beschrieben, einsetzt.