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Geflügelpest - Bedrohung für die Nutztierbestände

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming mahnt zu erhöhter Wachsamkeit und erinnert an Meldepflicht

Zu erhöhter Aufmerksamkeit mahnt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming, nachdem bei einer Wildgans in Glau, Ortsteil der Stadt Trebbin, Geflügelpest nachgewiesen wurde. Es handelt sich um den ersten Nachweis bei einem Wildvogel in diesem Jahr, in Hausgeflügelbeständen des Landkreises gibt es bislang keine Erkrankungen. Deshalb wird das Veterinäramt derzeit noch keine weiteren Schutzmaßnahmen veranlassen. Es warnt jedoch vor der Gefahr und gibt Hinweise zum richtigen Verhalten.

Maßnahmen zum Schutz der eigenen Tiere

Zum Schutz der eigenen Tiere sollten folgende Dinge beachtet bzw. Maßnahmen getroffen werden:

  • Jeder Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln ist zu verhindern.

  • Der Stall sollte nur mit gesonderter Kleidung und Schuhen betreten werden, um keine Erreger aus der Umgebung hineinzuschleppen.

  • Halten Sie eine Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion des Schuhwerks vor!

  • Machen Sie sich jetzt Gedanken darüber, wie Sie Ihr Geflügel vor Kontakten zu Wildvögeln schützen können und ob Sie auf eine mögliche Aufstallungspflicht vorbereitet sind.

Wer Geflügel hält, ist bei Tierverlusten von mehr als zwei Prozent des Bestandes, erheblichem Nachlassen der Legeleistung oder Gewichtsverlust verpflichtet, einen praktischen Tierarzt/eine praktische Tierärztin hinzuziehen, um Geflügelpest auszuschließen.

Veterinäramt über Funde informieren

Generell gilt, dass einzelne tote Wildvögel immer vorkommen können. Wem jedoch ein gehäuftes Sterben von Vögeln (insbesondere Wassergeflügel und Greifvögel) auffällt, der sollte dies dem Veterinäramt melden. Dazu können folgende Kontakte genutzt werden:

  • Telefon: 03371 608-2201, -2210, -2215

  • E-Mail:

Gefahr für den Menschen?

Das Veterinäramt erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass sich der Mensch mit dem Erreger der Geflügelpest anstecken kann. Infektionsquellen sind kranke oder an Geflügelpest verendete Tiere sowie deren Ausscheidungen, insbesondere der Kot. Mit einer Influenza-Schutzimpfung (saisonale Grippeschutzimpfung) kann man sich jedoch wirksam schützen.

Meldepflicht

Auch wenn nur wenige Tiere zu Hobbyzwecken gehalten werden, sei an die Meldepflicht erinnert: Wer Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse) hält, hat dieses dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt gemäß Viehverkehrsverordnung mitzuteilen. Wer Geflügel halten will, hat der zuständigen Behörde zusätzlich zu den Angaben nach § 26 Absatz 1 Satz 1 der Viehverkehrsverordnung mitzuteilen, ob er das Geflügel in Ställen oder im Freien hält.

Wer sein Geflügel bereits gemeldet hat, muss die Meldung nicht wiederholen.

Weitere Informationen zur Geflügelpest

Mehr Informationen zur Geflügelpest unter folgenden Links:

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Amt Dahme/Mark
Fr, 24. Oktober 2025

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