Das Federvieh darf wieder ins Freie
Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel und weiterer Anordnungen der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 28. Oktober 2025
Ab sofort darf das Federvieh im Landkreis Teltow-Fläming wieder ins Freie: Die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 28. Oktober 2025 wird ab 17. Dezember 2025 aufgehoben. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teltow-Fläming konnte diese Entscheidung treffen, nachdem sich die Seuchenlage der Geflügelpest im Land Brandenburg und insbesondere im Landkreis Teltow-Fläming entspannt hat.
Die Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung wird Amtsblatt 33 vom 19. Dezember 2025 veröffentlicht.
Presse-Info der Kreisverwaltung Teltow-Fläming
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