Wichtige Information zum elektronischen Baugenehmigungsverfahren
Bauanträge nur noch über das Virtuelle Bauamt Brandenburg
Wer einen Bauantrag beim Landkreis Teltow-Fläming einreichen möchte, muss dafür ab sofort das Virtuelle Bauamt Brandenburg nutzen. Grundlage dafür ist die neue Brandenburgische Bauordnung, die am 30. Juni 2026 in Kraft getreten ist. Die Bauordnung regelt die verbindliche elektronische Einreichung von Bauanträgen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Für den Landkreis Teltow-Fläming gilt keine Übergangsregelung, da die Bauaufsichtsbehörde den elektronischen Zugang bereits seit Mai 2025 über das Virtuelle Bauamt Brandenburg ermöglicht. Papieranträge dürfen daher ab dem 30. Juni 2026 nicht mehr entgegengenommen werden.
Pressemitteilung vom Landkreis Teltow-Fläming vom 24.07.26
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