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Neuer Reisepass ab 1.3.2017

Wer einen neuen Reisepass braucht und diesen ab 01.03.2017 beantragt, erhält bereits das neue Dokument. Aufgrund einer EU-Verordnung wurde die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, den Geburtsnamen auf Reisedokumenten explizit als einen solchen gesondert zu kennzeichnen.

Bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ist einmalig die Geburtsurkunde vorzulegen, um die gesetzlich geforderten Namensprüfungen vornehmen zu können.

Die Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, wird ab dem 1. März 2017 um 1,00 € auf 60,00 € angehoben. Für Antragsteller, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gebühr unverändert 37,50 €.

Des Weiteren möchten wir darauf aufmerksam machen, dass durch die Einführung des Bundesmeldegesetzes ab 1. November 2015, welches das Landesmeldegesetz Brandenburg abgelöst hat, beim Umzug oder Zuzug, die Wohnungsgeberbescheinigung (WGB) vom Vermieter bzw. Eigentümer ausgefüllt mitzubringen ist.

 

J. Schweitzer

SB Einwohnermeldeamt