Sofortprogramm für Corona-bedingte Investitionen in Kultureinrichtungen
Am vergangenen Freitag verkündete Kulturstaatsministerin Monika Grütters:
„Unser Sofortprogramm 'Neustart' hat ins Schwarze getroffen!“
Eine Antragstellung ist jetzt wieder möglich.
Wann? |
Förderung bis 15.10.2020 beantragbar – Vergleiche: Programm „LAND INTAKT“ (E-Mail 28.04.20, siehe unten): Neue Anträge sind hier wegen Überzeichnung aktuell leider nicht möglich. |
Wer? |
Museen, Ausstellungshallen, Gedenkstätten, Veranstaltungsorte für Konzert- und Theateraufführungen, soziokulturelle Zentren und Kulturhäuser – Antragsberechtigt sind juristische Personen |
Was? |
Förderfähig sind Umbau- und Ausstattungsmaßnahmen von Kultureinrichtungen, die zur angemessenen Reduzierung der Ansteckungsgefahr (insbesondere mit dem SARS-CoV-2-Virus) in deren öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen erforderlich sind |
Wieviel? |
10.000 Euro bis 50.000 Euro pro Kulturzentrum. 10 Prozent des Gesamtfinanzierungsbetrages müssen aus Eigenmitteln oder Drittmitteln eingebracht werden |
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Die Fördergrundsätze finden Sie als Anlage. Informations-, Beratungs- und Förderkontakt bzw. Antragstellung: