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Allgemeinverfügung des Landkreises Teltow-Fläming

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Allgemeinverfügung des Landkreises Teltow-Fläming über das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie (vom 23.10.20)

 

Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf folgenden öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen:

  • alle Haltestellen, die vom öffentlichen Personennahverkehr genutzt werden. Dies umfasst alle Bushaltestellen, insbesondere die Haltestellen des Schienenersatzverkehrs, und alle Bahnsteige.

  • alle Plätze, die zu Marktzwecken genutzt werden.