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Anträge zur Agrarförderung jetzt stellen

Förderung gemäß dem Kulturlandschaftsprogramm (KULAP 2014) und der Richtlinie zur Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau

 

Für das Antragsjahr 2021 können vom 18. November bis 31. Dezember 2020 für nachfolgende Programme wieder Förderanträge gestellt werden:

  • FP 810: Extensive Grünlandbewirtschaftung

  • FP 820: Pflege von Heiden, Trockenrasen und anderen sensiblen Grünlandstandorten

  • FP 830: Umweltgerechte Bewirtschaftung von bestimmten Dauergrünlandflächen durch Nutzungsbeschränkung infolge von hoher Stauhaltung zur Schonung von Mooren

  • FP 840: Klima, Wasser und Boden schonende Nutzung von Ackerland und Grünland (Bindung 841a)

  • FP 880: Ökologischer Landbau

  • FP 890: Naturbetonte Strukturelemente im Ackerbau (Blüh- und Ackerrandstreifen)

 

Für alle KULAP-Förderprogramme, deren Verpflichtungen aus den Erstantragsjahren 2015 und 2016 im Jahr 2020 auslaufen (FP 810, FP 820, FP 840 und FP 880), sind einjährige Verlängerungsanträge möglich.

 

Für folgende Programme können Neu-, Erweiterungs- und Ersetzungsanträge gestellt werden:

  • Neuanträge: FP 830, 880, 890

  • Erweiterungs- und Ersetzungsanträge: FP 880, 890

 

Ebenfalls möglich bleiben Änderungs- und Übernahmeanträge.

 

Genauere Informationen zur Herbstantragstellung und zu den Förderrichtlinien und -modalitäten finden Sie in den Internetauftritten des Landkreises Teltow-Fläming und des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK )

http://www.teltow-flaeming.de/de/aktuelles/2020/11/kulap-antragstellung-2021.php

https://mlul.brandenburg.de/mlul/de/service/foerderung/landwirtschaft/foerderung-kulturlandschaftsprogramm/

 

Der ELER-Antrag 2021 (WebClient) kann im Internet unter www.agrarantrag-bb.de abgerufen werden.

 

Bei Rückfragen steht das Landwirtschaftsamt Teltow-Fläming gern unter der Telefon-Nummer 03371 608-4712 zur Verfügung.

 


Presse-Information aus dem Landwirtschaftsamt Teltow-Fläming vom 20.11.20

 

 

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