Innenbereichssatzungen

Die baurechtlichen Satzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 BauGB (sog. "Innenbereichssatzungen") bieten der Gemeinde ergänzend zur Bebauungsplanung verschiedene Möglichkeiten, die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben steuernd zu gestalten.

Grundsätzlich gilt: Im "Innenbereich" bzw. dem "im Zusammenhang bebauten Ortsteil" sind Bauvorhaben grundsätzlich zulässig, solange sie sich in die nähere Umgebung einfügen.

Im "Außenbereich" hingegen sind nur wenige privilegierte Vorhaben, wie bspw. land- oder forstwirtschaftliche Betriebe oder Versorgungsanlagen für Strom oder Wasser, zulässig.

 

Einige Ortsteile und Gemeindeteile verfügen über solche Innenbereichssatzungen, hier speziell die sogenannten Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen (Abrundungssatzungen).

Dabei werden die festgelegten Abrundungsflächen dem Innenbereich zugeordnet. Alle außerhalb liegenden Flächen werden dem Außenbereich zugeordnet.

 

Abrundungssatzungen der Gemeinde Stadt Dahme/M.

Abrundungssatzung Buckow Teil A

Abrundungssatzung Niebendorf Teil A 1

Abrundungssatzung Heinsdorf Teil A 2

Abrundungssatzung Wahlsdorf Teil A 1

Abrundungssatzung Wahlsdorf OT Liepe Teil A 2

 

Abrundungssatzungen der Gemeinde Dahmetal

Abrundungssatzung Ortsteil Görsdorf sowie Gemeindeteile Liebsdorf und Liedekahle

 

Abrundungssatzungen der Gemeinde Niederer Fläming

Abrundungssatzung Borgisdorf

Abrundungssatzung Herbersdorf

Abrundungssatzung Hohenseefeld

Abrundungssatzung Schlenzer

Abrundungssatzung Werbig

 

Hinweis: Die jeweiligen Abrundungssatzungen sind ebenfalls in der Kartenanwendung des Geoportals des Amtes Dahme/Mark unter Bauleitplanung "Abrundungssatzungen" geographisch darstellbar: Geoportal (zum Öffnen des Geoportals bitte hier klicken.)