Innenbereichssatzungen
Die baurechtlichen Satzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 BauGB (sog. "Innenbereichssatzungen") bieten der Gemeinde ergänzend zur Bebauungsplanung verschiedene Möglichkeiten, die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben steuernd zu gestalten.
Grundsätzlich gilt: Im "Innenbereich" bzw. dem "im Zusammenhang bebauten Ortsteil" sind Bauvorhaben grundsätzlich zulässig, solange sie sich in die nähere Umgebung einfügen.
Im "Außenbereich" hingegen sind nur wenige privilegierte Vorhaben, wie bspw. land- oder forstwirtschaftliche Betriebe oder Versorgungsanlagen für Strom oder Wasser, zulässig.
Einige Ortsteile und Gemeindeteile verfügen über solche Innenbereichssatzungen, hier speziell die sogenannten Klarstellungs- und Ergänzungssatzungen (Abrundungssatzungen).
Dabei werden die festgelegten Abrundungsflächen dem Innenbereich zugeordnet. Alle außerhalb liegenden Flächen werden dem Außenbereich zugeordnet.
Abrundungssatzungen der Gemeinde Stadt Dahme/M.
Abrundungssatzung Buckow Teil A
Abrundungssatzung Niebendorf Teil A 1
Abrundungssatzung Heinsdorf Teil A 2
Abrundungssatzung Wahlsdorf Teil A 1
Abrundungssatzung Wahlsdorf OT Liepe Teil A 2
Abrundungssatzungen der Gemeinde Dahmetal
Abrundungssatzung Ortsteil Görsdorf sowie Gemeindeteile Liebsdorf und Liedekahle
Abrundungssatzungen der Gemeinde Niederer Fläming
Abrundungssatzung Hohenseefeld
Hinweis: Die jeweiligen Abrundungssatzungen sind ebenfalls in der Kartenanwendung des Geoportals des Amtes Dahme/Mark unter Bauleitplanung "Abrundungssatzungen" geographisch darstellbar: Geoportal (zum Öffnen des Geoportals bitte hier klicken.)