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Flächennutzungsplan der Gemeinde Ihlow

Für die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ihlow mit Feststellungsbeschluss vom 10.07.2017 ist mit Schreiben der höheren Verwaltungsbehörde des Landkreises Teltow-Fläming vom 03.11.2017 die Genehmigungsfiktion eingetreten. Die Genehmigung des Flächennutzungsplanes gilt gemäß § 6 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der (ggf. verlängerten) Frist unter Angabe von Gründen abgelehnt wird (Genehmigungsfiktion). Die Genehmigung aufgrund der Genehmigungsfiktion der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ihlow ist gemäß § 6 Abs. 5 des BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt für das Amt Dahme/Mark vom 24.11.2017 wird der Flächennutzungsplan wirksam.

 

 

Hinweis: Die abgeschlossenen Flächennutzungsplanverfahren sind ebenfalls in der Kartenanwendung des Geoportals des Amtes Dahme/Mark unter Bauleitplanung geographisch darstellbar: Geoportal (zum Öffnen des Geoportals bitte hier klicken.)